• Nebentätigkeit

    Eine Nebentätigkeit ist jede Beschäftigung gegen Entgelt, die neben einer hauptberuflichen Beschäftigung von einem Arbeitnehmer oder Beamten ausgeübt wird. Das Entgelt bezeichnet man als Zuverdienst oder umgangssprachlich (veraltet) als Zubrot.

    Arbeits- und dienstrechtlich können auch unentgeltliche Tätigkeiten als Nebentätigkeiten gelten.