Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie fachkundig bei der Verhandlung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Zeugnissen, der Durchsetzung von Entgelt und Eingruppierung sowie Ihrer Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche. Wir verhandeln für Sie einen Aufhebungsvertrag und eine Abfindung oder erheben für Sie Kündigungsschutzklage.

Im kollektiven Bereich der Betriebsverfassung beraten und vertreten wir Betriebsräte beim Führen von arbeitsgerichtlichen Verfahren und der Verhandlung vor Einigungsstellen. 


Ist Ihnen gekündigt worden?

Bitte beachten Sie, dass in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zu dem Termin Ihren Arbeitsvertrag und die Kündigung mit. Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, führen für Sie einen Kündigungsschutzprozess durch oder lösen Ihr Problem außergerichtlich. Wir holen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung Kostendeckungszusage für die außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit ein oder beantragen Prozesskostenhilfe für Sie.

Sind Sie Betriebsrat?

Das Betriebsverfassungsrecht enthält viele Möglichkeiten für Betriebsräte. Sie brauchen eine Beratung, die Vertretung vor dem Arbeitsgericht oder den Beistand bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber? Sie benötigen Beistand bei der Mitbestimmung und Betriebsvereinbarungen? Sie wollen wissen, was als Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat zu Ihrem Aufgabenfeld gehört? Sie brauchen schnell eine einstweilige Verfügung? Kontaktieren Sie uns.

Wir klären auch die Kostenfrage für Sie.

Rund um den Arbeitsvertrag:


Wir bieten Ihnen Hilfe beim Abschluß eines vorteilhaften Arbeitsvertrages oder die Überprüfung Ihres derzeitigen Arbeitsvertrages an. 

Susan Heydorn Rechtsanwältin, Inhaberin
Susan Heydorn
Rechtsanwältin, Inhaberin

Gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 SGB I ist es Aufgabe des Sozialrechts, dazu beizutragen,
„ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden und auszugleichen.“