Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Unsere Tätigkeit umfasst die vertrauensvolle rechtliche Beratung und Vertretung von Mietern, Vermietern und Wohnungseigentümern.
Sowohl das Verhältnis der Parteien eines Wohnraum- oder Gewerbemietvertrages als auch einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird durch eine Vielzahl strenger, durch den Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung entwickelter Formalitäten geregelt, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Rechtsnachteilen führen kann. Durch unser Dienstleistungsangebot möchten wir Ihnen die Möglichkeit eröffnen, zur effektiven Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche bereits frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden folgende Bereiche:
- Erarbeitung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen sowie WEG-Beschlüssen
- Effiziente Mahnung und Beitreibung von rückständigem Mietzins sowie Hausgeldzahlungen
- Kündigung von Miet- und Pachtverträgen sowie Durchsetzung des Räumungsanspruches
- Prüfung der Formalitäten zur Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen, Schönheitsreparaturen sowie Modernisierungsmaßnahmen
- Geltendmachung von Mangelbeseitigungsansprüchen und Schadenersatzforderungen
- Unterstützung bei Berechnung von Mietminderungsansprüchen